Sonntag, 29. Mai 2011

Familienfreundliche Grundschule garantieren

Petition

Der Bayerische Landtag möge beschließen:

Beschließt die Leitung einer Grundschule während des Schuljahres Abweichungen vom regulären Unterrichtsende, das zu Beginn des Schuljahres mit den Stundenplänen veröffentlicht wurde, so hat der Staat dafür Sorge zu tragen, dass auch Kinder, die keine Mittagsbetreuung besuchen können, bis zum ursprünglich geplanten Unterrichtsende betreut werden. Die Betreuung ist kostenlos und erfüllt qualitativ die Kriterien der Mittagsbetreuung.

Begründung:

Die derzeit geltenden Bestimmungen zur Betreuung von Grundschulkindern in der Mittagszeit werden den Anforderungen der modernen Gesellschaft nicht gerecht.

Nach Auskunft der Staatsregierung besteht an knapp 70 Prozent aller Grundschulen eine Mittagsbetreuung. Das bedeutet: Für ein Drittel aller Grundschulkinder, also für etwa 135.000 Kinder, gibt es keine geregelte Betreuung. Doch auch an Schulen mit Mittagsbetreuung kommt es für Eltern, deren Kinder dort nicht angemeldet sind, zu Problemen, wenn das Unterrichtsende kurzfristig vorverlegt wird. Dies ist insbesondere an Schulanmeldetagen und bei Lehrerkonferenzen der Fall.

Zwar müssen die Kinder bis zum Ende der regulären Unterrichtszeit betreut werden, doch erlaubt § 39 Absatz 3 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO) den Schulleitungen, bei „rechtzeitiger Bekanntgabe“ die reguläre Unterrichtszeit zu verkürzen. Für die Zeit bis zum laut Stundenplan vorgesehenen Unterrichtsschluss entfällt in diesem Fall die Aufsichtspflicht der Schule. Berufstätige Eltern haben erhebliche Probleme, solche ungeplanten Betreuungsfälle abzudecken. Das Problem wächst, weil immer mehr Mütter berufstätig sind.

Ist die Betreuung der Kinder bis zu einer festen Uhrzeit nicht sicher gestellt, beeinträchtigt dies die Berufschancen insbesondere allein erziehender Eltern ganz erheblich. Immer häufiger entscheiden Familiengerichte, dass allein erziehende Mütter und Väter arbeiten müssen. Berufstätigkeit kann jedoch nicht ohne verlässlich planbare Kinderbetreuung funktionieren. Deshalb muss der Staat allen Familien eine verlässliche Grundschule garantieren.


gez. Henrike Paede